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Führerscheinklassen

Klasse L


Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h.
Mit Anhänger (max. 2 Stück) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h.

Mindestalter, 16 Jahre

Klasse AM

Kleinkrafträder bis 50 ccm und max. 45 km/h. (Elektromotor bis 4 kW)
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils bis 45 km/h und 50 ccm. (Elektromotor bis 4 kW)
Mindestalter 15 Jahre.

Klasse A1

Krafträder mit max 125 ccm und nicht mehr als eine Nennleistung von 11 kW (ca. 15 PS).
Verhältnis Leistung / Gewicht bis 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h, mehr als 50 ccm bis 15 kW Leistung.

Nach zwei Jahren Führerscheinbesitz besteht die Möglichkeit den Führerschein Klasse A2 durch eine Aufstiegsprüfung zu erlangen.
Mindestalter 16 Jahre.

Klasse A2

Krafträder bis 35 KW (48 PS), die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind,
und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,2 KW / kg.

Nach zwei Jahren Führerscheinbesitz besteht die Möglichkeit durch eine Aufstiegsprüfung die Klasse A zu erwerben.
Mindestalter 18 Jahre.

Klasse A

BMW F 900R
BMW F 900R

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Ohne Leistungsbeschränkung (offene Leistung).

Ab 21 Jahre dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW. ( Trike )
Mindestalter 20 Jahre *).
Direkteinstieg ab 24 Jahre.



*) bei Erlangung der Fahrerlaubnis Klasse A2 im Alter von 18 Jahren.

Klasse B


Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter 18 Jahre.
Begleitendes Fahren ab 17 Jahre

Klasse B96

Fahrzeugkombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse,
wobei die Kombination Fahrzeug plus Anhänger nicht mehr als 4250 kg zulässige Gesamtmasse betragen darf.

Klasse BE

Kombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen.

Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
Mindestalter 18 Jahre.

Klasse B196


Krafträder mit max 125 ccm und nicht mehr als eine Nennleistung von 11 kW (ca. 15 PS).
Verhältnis Leistung / Gewicht bis 0,1 kW/kg.

5 Jahre Vorbesitz der Klasse B und Mindestalter von 25 Jahren

!!! Nach 2 Jahren Besitz, kein Aufstieg zur Klasse A2 möglich !!!

Mofa - Prüfbescheinigung


Krafträder bis 25 km/h.
Mofa, Mofa-Roller

Mindestalter 15 Jahre.